Auf unserer Webseite unter Downloads finden Sie die aktuellen Sozialversicherungskennzahlen für das Jahr 2019 (inkl. den Änderungen gegenüber dem Vorjahr in roter Farbe).

Was sind die wichtigsten Anpassungen?

Bei der beruflichen Vorsorge (BVG) wurden die Grenzbeträge angepasst. Achten Sie also drauf, ab wann ein Mitarbeiter neu obligatorisch zu versichern ist.

  • BVG Eintrittsschwelle neu CHF 21‘330 pro Jahr (anstatt CHF 21‘150)
  • BVG Koordinationsabzug neu CHF 24‘885 pro Jahr (anstatt CHF 24‘675)
  • BVG oberer Grenzbetrag neu CHF 85‘320 pro Jahr (anstatt CHF 84‘600)

Die monatlichen AHV Renten wurden der Preis- und Lohnentwicklung angepasst:

  • Minimale AHV Rente neu CHF 1‘185 (anstatt CHF 1‘175)
  • Maximale AHV Rente neu CHF 2‘370 (anstatt CHF 2‘350)
  • Maximale Ehepaarrente neu CHF 3‘555 (anstatt CHF 3‘525)

Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezahlen neu als Mindestbeitrag CHF 482 pro Jahr anstatt bisher CHF 478.

Für weitere Fragen zur Lohnbuchhaltung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

10.01.2019/Wohlen/AG