Auf den 1. Januar 2024 erfolgt eine MWST Satzerhöhung und daraus die Anpassung aller drei Mehrwertsteuersätze. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der AHV. Diese Änderung ist für alle MWST-pflichtigen Unternehmen sehr relevant:

Welche neuen Mehrwersteuer-Sätze gelten ab 2024?

  • Normalsatz neu 8.1% (anstatt 7.7%)
  • Reduzierter Satz neu 2.6% (anstatt 2.5%)
  • Beherbergungssatz neu 3.8% (anstatt 3.7%)

Wann gilt welcher MWST-Satz?

  • Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
  • Das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum sind nicht relevant.

Was muss ich beachten, wenn ich Leistungen über die Zeiträume 2023 / 2024 verrechne? 

Wenn eine Leistung im 2023 erbracht wird, dann ist mit dem Satz von 7.7% abzurechnen. Wenn die Leistung jedoch im 2024 erbracht wird, dann sind 8.1% abzurechnen.
Wenn z.B. eine Rechnung anfangs Februar 2024 ausgestellt wird, welche Leistungen aus dem Jahr 2023 und dem Jahr 2024 enthält, so sind zwei Sätze mit den jeweiligen Beträgen aufzuführen. Es gilt also immer der Zeitpunkt, wann die Leistung erbracht wurde. Alle bis am 31.12.2023 erbrachten Leistungen unterliegen den alten Sätzen; die Leistungen ab 1.1.2024 den neuen Sätzen.

Weiter sind bei allen Teilrechnungen, Vorauszahlungen oder Service-Abos die Abgrenzungen zu beachten.

 

Welche Vorbereitungsmassnahmen sind zu treffen?

  • Verständnis für Systematik der Satzumstellung erlangen
  • EDV System vorbereiten (allenfalls neue Steuercodes vorbereiten lassen)
  • Leistungsabrechnungen im Fakturierungsprozess (wenn manuell) überwachen
  • allenfalls möglichst alles per Ende Jahr abfakturieren

Was geschieht mit den Saldosteuersätzen?

Die Saldosteuersätze werden konsequenterweise auch erhöht.

 

Wann fand die letzte Satzumstellung der MWST statt?

Die letzte Satzumstellung fand per 1.1.2018 statt. Damals erfolgte die Senkung des Normalsatzes von 8% auf 7.7%.

Wo kann ich mich weiter informieren? 

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Zusammenfassung von Branchenverband TREUHAND|SUISSE zur MWST Satzumstellung. Die Eidg. Steuerverwaltung hat eine MWST-Info Nr. 19 zur Satzerhöhung veröffentlich.
Download MWST Info TREUHAND|SUISSE.
ESTV – MWST Info Nr. 19 Satzerhöhung per 1.1.2024

Diese Information hilft Ihnen bei der Satzumstellung. Kontaktieren Sie allenfalls Ihren EDV-Partner für die Umstellung im Ihrem System.
Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.