Ab 1. Januar 2019 gilt die neue Abgabe für Radio und Fernsehen (RTVG).

Abgabepflichtig sind Privathaushalte sowie mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500‘000. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen oder Unternehmen unter CHF 500‘000 Umsatz bezahlen keine Abgabe.

Privathaushalte bezahlen neu CHF 365 pro Jahr an die Serafe AG (Nachfolgerin der Billag AG).

Bei den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem deklarierten Jahresumsatz gemäss der Mehrwertsteuerabrechnung (Gesamtumsatz aus Ziffer 200 abzüglich Entgeltsminderungen der Ziffer 235).

Die Jahresgebühren steigen mit höherem Umsatz an. Nachfolgend entnehmen Sie die wichtigsten Tarife:

Umsatz in CHF

Tarif pro Jahr in CHF

bis 499‘999

0

500‘000 – 999‘999

365

1‘000‘000 – 4‘999‘999

910

5‘000‘000 – 19‘999‘999

2‘280

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Der Versand ist jeweils zwischen Februar und Oktober geplant. Die Zahlungsfrist beträgt 60 Tage.

Im 2019 werden einige Rechnungen ausnahmsweise bereits im Januar versandt. Als Basis für die erste Abgabe gilt der Jahresumsatz 2017.

Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in der Schweiz bezahlen keine Abgabe.

Möchten Sie weitere Fragen zur neuen Unternehmensabgabe oder zu Spezialfällen wie Neugründungen, Löschungen oder Verlustsituationen beantwortet haben, melden Sie sich doch einfach bei uns.

06.01.2019/Wohlen/AG