Auf den 1. Januar 2025 gibt es einige Neuerungen, welche wir Ihnen hiermit kurz und knackig zusammenfassen.
Nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a
- Der Bundesrat hat per 1.1.2025 die Möglichkeit geschaffen, versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen und so persönliche Vorsorgelücken zu schliessen.
- Wichtig, die zusätzlichen Einzahlungen gelten erst für Vorsorgelücken, die nach dem 1.1.2025 gelten.
- Es empfiehlt sich deshalb bis Ende 2024 weiterhin die volle Einzahlung in die Säule 3a zu leisten.
Sozialversicherungen 2025
- Die Beitragssätze der AHV/IV/EO bleiben unverändert.
- Die Grenzbeiträge (u.a. Eintrittsschwelle BVG etc.) werden auf 2025 angepasst und können hier eingesehen werden.
- Der Abzug für die Säule 3a ab 2025 beträgt neu CHF 7’258 (bzw. CHF 36’288 ohne 2. Säule).
Mehrwertsteuer
- Ab 2025 ist die elektronische Abrechnung über das ePortal der ESTV zwingend. Die Abrechnung in Papierform wird nicht mehr verfügbar sein.
- Anpassung einzelner Saldo- und Pauschalsteuersätze durch die ESTV – es betrifft rund 15% aller Branchen. Hier finden Sie die Publikation der Steuerverwaltung.
- Beim Methodenwechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Methode oder umgekehrt sind neu Korrekturen bei den Vorsteuern zu tätigen und fordern vertiefte Abklärungen.
Sollten Sie detaillierte Fragen haben, stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.