Durch den Vaterschaftsurlaub wird der EO-Beitrag und somit der generelle AHV/IV/EO-Abzug ab 2021 erhöht.

  • Der Abzug beträgt neu 5.3% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (anstatt je 5.275%) bzw. total neu 10.6%
  • Bei den Selbständigerwerbenden beträgt der Maximalbeitrag neu 10.0% (anstatt 9.95%).

Weiter gab es Anpassungen bei der Beruflichen Vorsorge in Sachen Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, maximal versicherter Verdienst etc.

Bei der Säule 3a gilt ab dem Jahr 2021 folgendes:

  • Bei Anschluss an die 2. Säule (BVG) : Maximalabzug von CHF 6’883 
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule (BVG): 20% vom Einkommen, höchstens CHF 34’416

Die weiteren wichtigen Änderungen bei AHV Renten oder den Nichterwerbstätigenbeiträgen entnehmen Sie bitte unserer beliebten Kennzahlen-Übersicht. Sie können die Übersicht über den nachfolgenden Link downloaden:

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Litrag & Partner AG gerne zur Verfügung.