Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die angepasste Selbstregulierung des Bankensektors zur Hypothekarfinanzierung als Mindeststandard.

Diese Änderung verschärfen die Anforderungen an Belehnung sowie Amortisation bei Hypothekarkrediten für Renditeliegenschaften. Von den Anpassungen nicht betroffen sind die selbst genutzten Wohnliegenschaften.

Diese Regulierung sieht neu vor, dass mindestens 25% des Belehnungswertes als Eigenmittel eingebracht werden muss statt wie bisher nur 10%. Zudem muss die Hypothekarschuld neu innerhalb von maximal 10 Jahren (bisher 15 Jahre) auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden.

Was ist ein Renditeobjekt?
Diese Definition war anfänglich umstritten. Die FINMA wollte, das sogenannte «Buy-to-let»-Objekte darunter fallen, das heisst Stockwerkeinheiten oder Einfamilienhäuser von Privatpersonen, die nicht selbst bewohnt, sondern vermietet werden.
Die Banken argumentierten jedoch, dass dies über die Vorgaben der globalen Bankenregulierung hinausgehe und grosse Umstellungskosten mit sich bringe. Für sie soll sich der Begriff Renditeliegenschaft weiterhin in erster Linie auf ganze Mehrfamilienhäuser beziehen.
Die Finma hat hier zwar nachgegeben. Aber sie hat durchblicken lassen, dass ihr die Selbstregulierung in diesem Bereich nicht genügt. Den Banken wird explizit empfohlen, die verschärften Anforderungen an Eigenmittel und Amortisation freiwillig auch bei Finanzierungen von «Buy-to-let»-Objekten anzuwenden.