Die Dividenden von qualifizierten Beteiligungen (Mindestquote von 10%) werden auch in Zukunft reduziert besteuert.

Bund:
Auf Stufe Bund wird von einer Dividende neu 70% besteuert (bisher 60%).

Die Kantone müssen neu mindestens 50% besteuern und das Teileinkünfteverfahren anwenden. Das Teilsatzverfahren wird abgeschafft.

Kanton Aargau:
Der Kanton Aargau hat bisher das Teilsatzverfahren (Besteuerung zu 40% des gesamten Steuersatzes) verwendet. Neu werden die Dividenden im Kanton Aargau zu 50% im Teileinkünfteverfahren besteuert.
Beispiel:
Dividende CHF 100’000 –> Teileinkünfteverfahren 50% –> Dividende von CHF 50’000 steuerbar mit dem übrigen Einkommen.
(bisher Dividende von CHF 100’000 zu 40% des Steuersatzes der Gesamteinkünfte steuerbar).

Kanton Zürich:
Der Kanton Zürich bleibt bei 50%, neu allerdings auch im Teileinkünfteverfahren, was somit grundsätzlich steuerentlastend wirkt.

Wann ist eine Dividende steuerbar? 
Dividenden sind im Zeitpunkt der Fälligkeit steuerbar. Das heisst, entweder am Datum der Generalversammlung oder durch expliziten Beschluss an einem späteren Datum.