Wie Sie sicherlich aus den Medien und unserem Newsletter im Herbst bereits erfahren haben, ergibt sich erstmals in der Geschichte der Schweizer Mehrwertsteuer eine Satzreduktion auf das neue Jahr.
Haben Sie an alles gedacht für die Satzumstellung? Wir haben die drei wichtigsten Fragen und Antworten nochmals zusammengestellt.
Sie kennen die neuen MWST Sätze per 1.1.2018?
ab 01.01.2018 | bis 31.12.2017 | |
Normalsatz | 7.7% | 8.0% |
Sondersatz (Beherbergung) | 3.7% | 3.8% |
Reduzierter Satz | 2.5% | 2.5% |
Achtung: Skonti/Rabatte aus Leistungen aus dem Jahr 2017 sind im 2018 zu den alten Steuer-
sätzen zu korrigieren.
Sie wissen, ab wann der neue MWST Satz anzuwenden ist?
Entscheidend für die Anwendung ist der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung. Nachfolgend einige Beispiele:
Ein Handwerker arbeitet im Dezember 2017 für CHF 5‘000 und im Januar 2018 für
CHF 8‘000 auf einer Baustelle. Er stellt im Februar 2018 Rechnung: Er muss nun nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung die MWST abrechnen. Die CHF 5‘000 sind zu 8% und die CHF 8‘000 zu 7.7% zu versteuern.
Ein IT-Dienstleister stellt im Dezember sein EDV Abo für das 1. Quartal 2018 in Rechnung. Er muss bereits im Dezember für die Leistungen Januar bis März 2018 zu 7.7% MWST Rechnung stellen.
Sie wissen, ob Ihre EDV Software die neuen MWST Sätze verarbeiten kann?
Bei den meisten gängigen Programmen ist dies mittels einer „Zeitachsen“-Einstellung möglich. Diese Einstellungen können Sie bereits jetzt vornehmen. Bitte kontaktieren Sie ansonsten Ihren Software-Partner.