Die Einzahlung in die Säule 3a sind generell steuerlich abzugsfähig.

Dabei wird unterschieden zwischen Personen, die der 2. Säule (BVG) angeschlossen sind und solchen, die nicht angeschlossen sind.

  • Als Arbeitnehmer mit Anschluss an die 2. Säule beträgt der Maximalbeitrag der Säule 3a neu ab 2019 CHF 6‘826 (anstatt CHF 6‘768).
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule dürfen jeweils 20% des Erwerbseinkommens und neu ab 2019 maximal CHF 34‘128 (anstatt CHF 33‘840) einbezahlt werden.

Passen Sie Ihre Daueraufträge und Einzahlungen in die Säule 3a für das Jahr 2019 an.

Bei Fragen zum Beispiel beim Bezug von Säule 3a Geldern und deren Steuerfolgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

11.01.2019/Wohlen/AG