Die Formulare für die Steuererklärung 2019 für Privatpersonen werden aktuell an die Steuerpflichtigen versandt. Gerne fassen wir in diesem BLOG einige wertvolle Fakten für Sie zusammen:

  • Die offizielle Abgabefrist für natürliche Personen läuft bis zum 31. März 2020. Fristverlängerungen übernehmen wir gerne für Sie. Sind Sie selbständig oder Aktionär an einer familienbezogenen juristischen Gesellschaft haben Sie bis zum 30. Juni 2020 Zeit für die Einreichung.
  • Der wichtigste Schritt beim Erstellen der Steuererklärung kommt erst später – kontrollieren Sie die definitive Veranlagung vom Steueramt unbedingt innert 30 Tagen. Wenn das Steueramt Korrekturen vornimmt, sind diese auf der Veranlagung ersichtlich. Vergleichen Sie dafür die Veranlagung mit der eingereichten Steuererklärung. Alle unsere Kunden profitieren von einer automatischen Kontrolle der Veranlagung durch uns.
  • Welche Belege sind überhaupt notwendig für die Steuererklärung? Unter Downloads finden Sie eine Checkliste, welche Sie bei der Zusammenstellung der Belege unterstützt. Sammeln Sie jeweils anfangs Jahr möglichst alle Belege an einem separaten Ort oder legen Sie alles elektronisch ab.
  • Wenn die Steuererklärung im Kanton Aargau nicht rechtzeitig eingereicht wird, fallen Mahngebühren von CHF 35 an. Falls eine zweite Mahnung nötig wird, kostet diese CHF 50. Beachten Sie diese Gebühren und denken Sie an die Fristverlängerung.
  • Möchten Sie die Steuererklärung von uns als Treuhänder für Sie ausfüllen lassen und die Veranlagung fristgerecht prüfen lassen? Dann nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf.